Neues Gesetz: Brückenteilzeit
Raus aus der "Teilzeit-Falle"! Wer vorübergehend weniger arbeiten möchte, hat mit dem neuen § 9a TzBfG nun erweiterte Möglichkeiten. Unternehmen, die regelmäßig mehr als 45 Arbeitnehmer*innen
beschäftigen, sind in der Pflicht. Weitere Infos gibt das BMAS.
Mehr Pflichten für Arbeitgeber beim Thema Urlaubsabgeltung: der EuGH kippt deutsche Rechtsprechung und stärkt damit die Rechte von Arbeitnehmern und deren Erben.
Kollegialität und gegenseitige Wertschätzung - damit punkten Deutschlands Arbeitgeber bei ihren Mitarbeiter/innen. Die Wahl zum Arbeitgeber des Jahres hat dies erneut bestätigt.
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